Führerschein - Vorgehensweise

Fahrerlaubnis und Umrüstung

 

Kein Führerschein vorhanden

Führerschein vorhanden

Sie haben eine körperliche Behinderung, aber noch
keinen Führerschein?

Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis und wollen
nach Eintritt der Behinderung wieder Autofahren?

                                   

Klärung der Vorgehensweise mit der
Straßenverkehrsbehörde

Anmeldung bei einer Fahrschule              

Beratungsgespräch mit SW-Rehamobil

Anmeldung bei einer Fahrschule

Erarbeitung eines Vorschlags für die Führerscheinauflagen

Erstellung der notwendigen Gutachten

-     medizinisches Gutachten, sofern nicht bereits
vorhanden

-     Eignungsgutachten zum Führen eines Kfz durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS)

Festlegung der Führerscheinauflagen und -beschränkungen

Erstellung der notwendigen Gutachten

-    medizinisches Gutachten, sofern nicht bereits vorhanden

-     Eignungsgutachten zum Führen eines Kfz
durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen (aaS).
Dieses Gutachten kann optional mit einer
Fahrprobe abgeschlossen werden.

Festlegung der Führerscheinauflagen und -beschränkungen

Fahrausbildung in einer geeigneten Fahrschule

Eventuell Übungsfahrten bei einer geeigneten
Fahrschule

Fahrprüfung mit einem Sachverständigen des TÜV

Fahrprobe mit einem Sachverständigen des
TÜV

Erteilung und Eintragung der Führerscheinauflagen
und -beschränkungen durch die Straßenverkehrsbehörde

Ergänzung des bestehenden Führerscheins
durch die Eintragung der Führerschein-
beschränkungen und -auflagen durch die
Straßenverkehrsbehörde

Aushändigung des Führerscheins       

Ihr Führerschein ist wieder gültig

 Diesen Leitfaden können Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen.

 

 

   

SW-Rehamobil GmbH, Eisenhüttenweg 9, 44145 Dortmund; Tel. 0231-981296-0, Fax -11; info@sw-rehamobil.de

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