Wege zum Führerschein


Sie haben eine körperliche Behinderung, aber noch keinen Führerschein?*

  • Anmeldung bei einer geeigneten Fahrschule (die ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug in ihrem Bestand haben sollte)
  • Erstellung der notwendigen Gutachten (medizinisches Gutachten, ggf. (Vorab-) Eignungsgutachten zum Führen eines Kfz durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS))
  • Theoretische Prüfung
  • Fahrausbildung in einer geeigneten Fahrschule
  • Fahrprüfung mit einem Sachverständigen inkl. Auflagenbestimmung
  • Erteilung und Eintragung der Führerscheinauflagen und -beschränkungen durch die Straßenverkehrsbehörde
  • Aushändigung des Führerscheins

 

Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis und wollen nach Eintritt der Behinderung wieder Autofahren?*

  • Klärung der Vorgehensweise mit der „nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder Fahrerlaubnisbehörde“
  • ggf. Beratungsgespräch mit SW-Rehamobil
  • ggf. Erstellung geforderter Gutachten
  • ggf. Anmeldung bei geeigneter Fahrschule
  • ggf. Fahrprobe inkl. Auflagenbestimmung
  • ggf. Eintragung der Auflagen in den Führerschein

* Bitte beachten Sie, dass die hier skizzierten Vorgehensweisen eine erste Orientierung darstellen sollen. Je nach Bundesland und Straßenverkehrsamt kann der Ablauf anders aussehen.

Mögliche Auflagen im Führerschein

Hier können Sie feststellen, was die codierten Auflagen in Ihrem Führerschein bedeuten. Sollte eine bei Ihnen aufgeführte Auflage hier nicht erklärt sein, so fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt nach.

Wichtiger Hinweis: Sie sollten zur Interpretation dieser Codes das Gutachten Ihres TÜV-Prüfers zur Hand haben. Einige der Auflagen sind leider nicht immer eindeutig, manchmal sind sie interpretierbar.

 

Schlüsselzahlen der Europäischen Union

Hier finden Sie die Liste der Schlüsselzahlen.

(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)